Gesundheitseinrichtungen sind seit dem 26. März 2024 durch das Digital-Gesetz des Bundesministeriums für Gesundheit gesetzlich verpflichtet, für eine zeitgemäße IT-Sicherheit zu sorgen:
„Die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen müssen dem Stand der Technik entsprechen, sind jährlich inhaltlich zu überprüfen und zu korrigieren sowie spätestens alle zwei Jahre an den Stand der Technik und an das Gefährdungspotential anzupassen.“ (Digital-Gesetz, § 390 Abs. 4)
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