- Allgemeines
Verkauf und Anlieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden. Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn sie nicht von uns ausdrücklich zurückgewiesen werden. Lieferverträge werden von uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder die Aufträge zu streichen und die geleistete Tätigkeit in den Ursprung zurückzusetzen. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor, ohne dass sich daraus Rechte gegen uns herleiten lassen.
- Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Firma Medicus IT Solutions GmbH, eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Neuberechnungen. Die Medicus IT Solutions GmbH behält sich vor, einen Vertrag mittels Rechnung zu bestätigen. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
- Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung und Transport, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Medicus IT Solutions GmbH, Langenhagen. Für alle Lieferungen bleibt Zahlung ohne Abzug ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Medicus IT Solutions GmbH an die in Angeboten enthaltene Preise 10 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Medicus IT Solutions GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nichtvorhersehbare Änderungen berechtigen die Medicus IT Solutions GmbH nach Mitteilung an den Kunden zu einer Preisanpassung. Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Die Preisveränderung während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Medicus IT Solutions GmbH zur Preisanpassung.
- Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ein. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Bereich, dem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Medicus IT Solutions GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Medicus IT Solutions GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Medicus IT Solutions GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
- Anlieferung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware von der Medicus IT Solutions GmbH beim Kunden übergeben worden ist. Die Medicus IT Solutions GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an Medicus IT Solutions GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Medicus IT Solutions GmbH sowie die gesamten Transportkosten.
- Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Nachnahme, Bankeinzugsverfahren, oder sofortiger Banküberweisung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst nur auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig innerhalb 8 Tagen festgestellt wurden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Medicus IT Solutions GmbH bleibend gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks oder Geldtransfer per Bankeinzugsverfahren. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich Hard-, Software und Dienstleistungen innerhalb acht Tagen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Medicus IT Solutions GmbH zum sofortigen Rücktritt vom weiteren Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Medicus IT Solutions GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Medicus IT Solutions GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Medicus IT Solutions GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Medicus IT Solutions GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugspunkt an ist die Medicus IT Solutions GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Bestrebungen für etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Medicus IT Solutions GmbH ist berechtigt, Ihre Forderungen abzutreten.
- Eigentumsvorbehalt und Dienstleistung
Unsere Lieferbedingungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung zu unserer freien Verfügung. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen, Dienstleistungen sowie noch offene Rechnungsbeträge irgendwelcher Art bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt ausschließlich in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vernichtet oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Pfändungsprotokollabschrift zu übersenden.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, einschließlich Gewinnspanne, an uns ab. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und / oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die Höhe des von uns dem Käufer in Rechnung gestellten Wertes. Der Käufer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für uns jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzubeziehen, allerdings nur solange wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlagen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unseres Rechts erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. 7e) Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach Wahl frei.
- Gewährleistung
Wir gewähren, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt 24 Monate, für Ersatzteile 6 Monate ab Auslieferung an den Besteller. Die Gewährleistung für Software aus unserem Hause beträgt vierzehn Tage ab Auslieferung an den Besteller. Für Fremdsoftware, die nicht von uns hergestellt wurde, besteht keine Gewährleistung und wird hiervon ausgeschlossen. Für Fremdsoftware, die durch uns geliefert wird, gelten einzig und allein die jeweils gültigen Lizenz- und Haftungsvereinbarungen des jeweiligen Herstellers, die der Kunde in der Regel durch Öffnung der Datenträgerverpackung oder durch Registrierung beim Hersteller anerkennt. Generell bedürfen alle Änderungen der Gewährleistungen, bzw. Mängelrügen, der Schriftform. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruchs an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Hardware, nicht auf Software. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende Gewährleistungsfrist. Bei dreifach fehlgeschlagener Nachbesserung/Ersatzlieferung steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Gewährleistungsansprüche verjähren eine Woche nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten. Frachtkosten und Frachtrisiken gehen zu Lasten des Kunden. Bei Selbsteinbau, oder Installation einer Soft- bzw. Hardware, wird eine Garantie nur bei entsprechendem Sachkundenachweis übernommen. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den im Zusammenhang zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Stellt die Medicus IT Solutions GmbH fest, dass sich auf einem Kundensystem nicht lizenzierte Software befindet, so besteht keine weitere Haftung und Betreuung mehr gegenüber dem Kunden. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Softwarelieferung
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte oder Raubkopien (unerlaubte Benutzung einer geliehenen, gemieteten, oder Leasingsoftware), haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Die Medicus IT Solutions GmbH stellt ihre Kundenbeziehung sofort ein und behält sich vor, entsprechende Schritte diesbezüglich einzuleiten.
- Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Medicus IT Solutions GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitlich internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person öffentlichen Rechtes oder des öffentlichen Sondervermögens ist, wird das zuständige Amtsgericht Hannover als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Geheimhaltung
Medicus IT Solutions verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Beauftragung zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten, die Erfordernisse nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten und überlassene Informationen – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – außer bei der Verwendung in der Medicus IT Solutions GmbH – internen EDV zum Zweck des Kundendienstes, der Auftragsabwicklung und / oder der Kundenberatung, weder in Datenverarbeitungsanlagen einzugeben noch an Dritte weiterzugeben. Als Dritte zählen nicht verbundene Unternehmen i. S. des § 15 AktG. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz der Medicus IT Solutions GmbH.
12. Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Medicus IT Solutions GmbH nur, wenn ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Befindet sich der Abnehmer mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug, so kann die Medicus IT Solutions GmbH nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Bewirkung der relevanten Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadenersatz werden 10% vom Auftragswert pauschal festgesetzt.
13. Salvatorusche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.