I. Allgemeines

1. Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.

2. Verkauf, Lieferung und Durchführung von Dienstleistung erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Käufers werden von uns nur anerkannt, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.

3. Eine Verwendung von Software setzt immer die Zustimmung zu zusätzlichen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Hersteller voraus. Wir werden den Käufer ggf. auf solche Lizenz- und Nutzungsbedingungen hinweisen und ihm diese spätestens bei Vertragsschluss in geeigneter Art und Weise zur Verfügung stellen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind bis zum Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung stets freibleibend.

2. Ergänzungen, Serviceverträge, Projektdefinitionen oder Änderungen bedürfen immer der Schriftform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

III. Liefergegenstand

1. Konstruktions- oder Eigenschaftsänderungen, die auf Verbesserung oder gesetzliche Forderungen zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern sie handelsüblich sind, den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Im Falle unzumutbarer Änderungen ist der Käufer berechtigt, vom Vertag zurückzutreten.

IV. Lieferfrist

1. Wird ein Lieferzeitraum vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit Ab-sendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher vom Käufer zu beschaffende Unterlagen, insbesondere Genehmigungen sowie zu migrierende Daten. Verzögert sich die Übergabe dieser Unterlagen, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung. Die vereinbarte Lieferzeit ist unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind und keine wesentlichen Nachteile für den Gebrauch des Liefergegenstands entstehen. Wenn die Lieferverzögerung länger als zwei Monate andauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.

2. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die wir nicht zu vertreten haben, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, ausgenommen Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden. Bei Lieferverzug, den wir zu vertreten haben, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag; Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit sie auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf grobem Verschulden beruhen.

3. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine Terminvereinbarung als voraussichtlicher unverbindlicher Leistungstermin. Verschiebungen von vereinbarten Terminen sind zulässig, wenn unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Notfälle eintreten, die eine Erbringung zum vereinbarten Termin unmöglich machen. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich informieren und einen neuen Termin mit ihm abstimmen. Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.

V. Gefahrenübergang

1. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware von uns dem Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist. Bei Sendungen an uns trägt der Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns.

VI. Preise

1. Alle Preise verstehen sich ab Lager der jeweiligen Niederlassung, ohne Transport- und Installationskosten. Ist der Käufer kein Verbraucher, werden immer Nettopreise offeriert. Es gilt die gesetzliche Umsatzsteuer am Leistungstag. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir 14 Tage ab Zugang unseres Angebotes hieran gebunden.

2. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in Form von Dienstleistungs-pauschalen in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden gemäß unserer zum Leistungszeitpunkt gültigen Tarifliste berechnet.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Für den Versand oder die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Zahlung per Abbuchungsauftrag, Nachnahme, Vorkasse, bar oder Rechnung erfolgen. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers.

2. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig sind oder aus demselben Vertragsverhältnis im Sinne des § 320 BGB stammen. Eine Zahlung ist erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben worden ist. Gerät der Käufer mit einer Zahlung aus diesem Vertrag in Verzug, werden alle Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis sofort fällig.

3. Wir dürfen unsere Ansprüche abtreten.

4. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Käufer aus der Geschäfts-beziehung mit uns zustehen, mit Ausnahme von auf Geld gerichteten Ansprüchen, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

5. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird.

6. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer Frist von 14 Tagen nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt pauschal 10 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte wie Schulungen oder Installationen, sowie des Entgelts für Reparaturleistungen vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.

VIII. Verpackung und Versand

1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Käufers. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

2. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.

IX. Umtausch

1. Ein Anspruch auf Umtausch gelieferter Ware besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Käufer Unternehmer, zu denen auch Freiberufler zählen, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nach erklärtem Rücktritt sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

3. Uns steht darüber hinaus bei Zahlungsverzug des Käufers nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht ausdrücklich durch uns schriftlich der Rücktritt erklärt wird.

4. Die Verarbeitung oder Verbindung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit anderen nicht zu unserem Eigentum zählenden Gegenständen erfolgt durch den Käufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht zu unserem Eigentum zählenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Verarbeitung. Die durch die Verbindung oder Verarbeitung entstehende Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB.

5. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte, sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in unser Eigentum hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen

XI. Sachmangelhaftung, Gewährleistung

1. Die Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Übergabe der Liefergegenstände, sofern es sich nicht um Bauwerke oder Sachen handelt, die wie Bauwerke verwendet werden. Wir haften nicht für Mängel, die den üblichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigen. Eigenschaften, die der Käufer nach unseren öffentlichen Äußerungen oder den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, gelten nur dann als Beschaffenheit der Kaufsache, wenn sie nicht rechtzeitig berichtigt wurden oder die Kaufentscheidung beeinflusst haben.

2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nichts anderes vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung bleibt vorbehalten, sofern die Abweichung geringfügig, handelsüblich oder technisch unvermeidbar und dadurch für den Käufer zumutbar ist und die Gebrauchstauglichkeit oder der Wert der Kaufsache nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Eigenschaften und ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten dürfen nicht einseitig abgeändert werden.

3. Bei einem Mangel, dessen Vorliegen der Käufer zu beweisen hat, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt.

4. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkostentragen wir, soweit sie nicht durch eine nach Gefahrübergang vom Käufer vorgenommene Verbringung der Kaufsache an einen anderen Ort verursacht wurden und dadurch unverhältnismäßig steigen. Ausgewechselte Teile im Rahmen der Nacherfüllung gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist berechtigt, bei Vorliegen eines Mangels einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

5. Der Käufer ist berechtigt, bei Vorliegen eines Mangels einen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 1,5-fache der Kosten der Mängelbeseitigung betragen.

6. Können wir einen, unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern Die Nachbesserung gilt regelmäßig nicht bereits nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

7. Die Übergabe der Ware an uns zum Zwecke der Mängelrüge nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gilt als Reparaturauftrag. Für die Ausführung des Reparaturauftrages Ausführung gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Das Recht des Käufers, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei den Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf das Zweifache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.

10. Für Software, die uns nur vertrieben und nicht von uns selbst erstellt wird, gelten die Lizenzvereinbarungen und Haftungsregelungen des Herstellers. Soweit der Käufer einen separaten Lizenzvertrag mit dem Hersteller abschließt, richten sich etwaige Haftungsansprüche aus der Nutzung der Software ausschließlich nach den zwischen dem Hersteller und dem Kunden vereinbarten Lizenzbedingungen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Weitergabe der Software und etwaige eigene Vertragspflichten.

11. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Eine Sachmangelhaftung für normale Abnutzung oder Verschleiß wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als Verschleißteile gelten unter anderem Geräte zur Auslösung einer Luftzirkulation (Lüfter) sowie sämtliche filternden Bauteile.

XII. Softwareverkauf und Softwarenutzung

1. Soweit Software geliefert wird, erfolgt deren Nutzung ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese Lizenzbedingungen einzusehen und ihnen zuzustimmen.

2. Von uns oder unseren Gehilfen erbrachte Dienstleistungen an kundeneigenen Computeranlagen setzen voraus, dass die darauf installierte Software rechtmäßig erworben und lizenzrechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist. Die Nutzung nicht lizenzierter oder nicht rechtmäßig erworbener Software ist ausgeschlossen.

3. Der Käufer wird auf den Sinn und die Notwendigkeit einer regelmäßigen Datensicherung zum Schutz seiner Daten hingewiesen. Es wird geraten, mindestens täglich eine vollständige Datensicherung durchzuführen und die Funktionsfähigkeit der Sicherung regelmäßig zu prüfen oder prüfen zu lassen, sowie die Computeranlage vor Befall durch Viren oder sonstigen Schadprogrammen zu schützen.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Leistungen und Verpflichtungen ist Hannover.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an dem für seinen Firmensitz zuständigen Gericht zu verklagen.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt.

Stand: März 2026