IT-Sicherheit § 75B SGB V

IT-Sicherheit § 75B SGB V

Seit dem 1.4.2021 gilt die neue Richtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit.

Die Richtlinie legt technischen Anforderungen fest und beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die Anforderungen der IT-Sicherheit zu gewährleisten. Gern unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer derzeitigen IT-Sicherheit und erarbeiten ein individuelles IT-Sicherheitskonzept, das den geänderten Anforderungen gerecht wird und führen die notwendigen Aktualisierungen durch.

Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php

https://hub.kbv.de/display/itsrl

IT-Sicherheit § 75B SGB V

Über den Autor

Jean-Pierre Hühne editor