Seit dem 1.4.2021 gilt die neue Richtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Die Richtlinie legt technischen Anforderungen fest und beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die Anforderungen der IT-Sicherheit zu gewährleisten. Gern unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer derzeitigen IT-Sicherheit und erarbeiten ein individuelles IT-Sicherheitskonzept, das den geänderten Anforderungen gerecht wird und führen die notwendigen Aktualisierungen durch. Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie unter folgenden Links: https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php https://hub.kbv.de/display/itsrl Ähnliche Beiträge IT-Sicherheit § 75B SGB V
Seit dem 1.4.2021 gilt die neue Richtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit.
Die Richtlinie legt technischen Anforderungen fest und beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die Anforderungen der IT-Sicherheit zu gewährleisten. Gern unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer derzeitigen IT-Sicherheit und erarbeiten ein individuelles IT-Sicherheitskonzept, das den geänderten Anforderungen gerecht wird und führen die notwendigen Aktualisierungen durch.
Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie unter folgenden Links:
https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php
https://hub.kbv.de/display/itsrl